Gepostet: 21.04.2020
Versicherungsmakler für Gewerbe / Handel / Industrie Wolfram Laub
Beiträge zur Basisrente „Rürup“ werden wie Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung behandelt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- nicht beleihbar
- nicht veräußerbar
- nicht übertragbar
- nicht kapitalisierbar
- nicht vererblich
Bei den Leistungen wird die gleiche Besteuerung wie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen.
Vorteile der Basis-Rente:
• Geförderte Beiträge: 25.046,-- € für Ledige und 50.092,-- € für Verheiratete - diese Beträge erhöhen sich jährlich
• davon sind in diesem Jahr 90 % als Sonderausgaben abzugsfähig; dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 % bis 100 % (ab 2025)
• nachgelagerte Besteuerung der Renteneinkünfte; bei Ihnen sind davon sämtliche Alterseinkünfte betroffen
• …
Infos unter https://www.versicherungsmakler-laub.de/
- nicht beleihbar
- nicht veräußerbar
- nicht übertragbar
- nicht kapitalisierbar
- nicht vererblich
Bei den Leistungen wird die gleiche Besteuerung wie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen.
Vorteile der Basis-Rente:
• Geförderte Beiträge: 25.046,-- € für Ledige und 50.092,-- € für Verheiratete - diese Beträge erhöhen sich jährlich
• davon sind in diesem Jahr 90 % als Sonderausgaben abzugsfähig; dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 % bis 100 % (ab 2025)
• nachgelagerte Besteuerung der Renteneinkünfte; bei Ihnen sind davon sämtliche Alterseinkünfte betroffen
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